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Miet- & WEG-Recht

Streit um Miete, Mängel, Nebenkosten oder in der Eigentümergemeinschaft? Wir schaffen Klarheit, für Mieter wie für Eigentümer.

Womit wir oft zu tun haben

Typische Anliegen im Miet- und WEG-Recht. Erkennen Sie Ihres wieder, oder schildern Sie es uns direkt.

  • MietmängelMietminderung prüfen und die Beseitigung von Mängeln durchsetzen.
  • KündigungEigenbedarf oder Zahlungsverzug, wir prüfen Wirksamkeit und Fristen.
  • NebenkostenAbrechnungen prüfen und Nachforderungen kontrollieren.
  • MieterhöhungOb sie zulässig ist und in welcher Höhe.
  • EigentümerversammlungBeschlüsse vorbereiten und Ihre Interessen vertreten.
  • BeschlussanfechtungFristgerecht gegen fehlerhafte Beschlüsse vorgehen.

Beispiele, kein abschließender Katalog.

Worauf es ankommt

Im Miet- und WEG-Recht hängt viel an Fristen und sauberer Dokumentation.

Ob Mängelanzeige, Nebenkostenabrechnung oder die Anfechtung eines Beschlusses: häufig entscheidet, ob Form und Frist gewahrt sind. Wir prüfen, ob Ihre Position trägt, und vertreten sie, für Mieter wie für Eigentümer.

Schwerpunkte

Mietmängel und Minderung

Bei Feuchtigkeit, Heizungsausfall oder Lärm prüfen wir die Minderung und fordern die Mängelbeseitigung ein. Für Mieter wie für Vermieter.

Betriebs- und Nebenkosten

Abrechnungen sind oft fehlerhaft. Wir prüfen Umlage, Fristen und einzelne Posten und wehren unberechtigte Nachforderungen ab.

Wohnungseigentum (WEG)

Wir beraten zu Beschlüssen, Hausgeld und Verwalterfragen und fechten fehlerhafte Beschlüsse innerhalb der Monatsfrist an.

Wie wir vorgehen

Erst prüfen, dann durchsetzen, in klaren Schritten.

  1. Schritt 1

    Unterlagen sichten

    Vertrag, Kündigung oder Abrechnung, wir prüfen Form und Frist.

  2. Schritt 2

    Position klären

    Was sich durchsetzen lässt und was nicht, ehrlich eingeordnet.

  3. Schritt 3

    Durchsetzen

    Außergerichtlich oder vor Gericht, für Mieter wie für Eigentümer.

Häufige Fragen

Meine Nebenkostenabrechnung wirkt zu hoch, was tun?

Einwände sind nur befristet möglich, in der Regel binnen zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung. Lassen Sie sie prüfen.

Ist meine Kündigung wirksam?

Mietkündigungen sind an Form und Gründe gebunden. Wir prüfen, ob sie hält.

Kann ich einen Beschluss der Eigentümerversammlung angreifen?

Ja, aber befristet. Für die Anfechtung gilt eine Monatsfrist. Hier zählt schnelles Handeln.

Antworten als Vorschau, vom Kunden zu bestätigen.

Drückt der Schuh im Miet- & WEG-Recht? Erzählen Sie uns, was los ist.

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