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Arbeitsrecht

Kündigung, Abfindung, ein Aufhebungsvertrag auf dem Tisch oder eine Abmahnung in der Akte? Wir prüfen Ihre Lage und sagen klar, was möglich ist und was nicht.

Womit wir oft zu tun haben

Typische Anliegen im Arbeitsrecht. Erkennen Sie Ihres wieder, oder schildern Sie es uns direkt.

  • KündigungOb fristgerecht, fristlos oder verhaltensbedingt, wir prüfen Wirksamkeit und Fristen.
  • AbfindungWann ein Anspruch realistisch ist und was eine Verhandlung bringen kann.
  • AufhebungsvertragVor der Unterschrift klären, was er für Sperrzeit und Ansprüche bedeutet.
  • AbmahnungOb sie berechtigt ist und wie Sie sinnvoll darauf reagieren.
  • ArbeitszeugnisNote und Formulierungen, die Ihnen nicht im Weg stehen.
  • ArbeitsvertragKlauseln verstehen, bevor Sie unterschreiben.

Beispiele, kein abschließender Katalog.

Worauf es ankommt

Im Arbeitsrecht entscheiden oft wenige Wochen.

Gegen eine Kündigung müssen Sie in der Regel binnen drei Wochen Klage erheben, sonst gilt sie als wirksam. Wer früh kommt, hat mehr Spielraum. Wir prüfen Ihre Unterlagen, sagen ehrlich, was realistisch ist, und kümmern uns um Fristen, Schriftsätze und Verhandlung.

Schwerpunkte

Kündigungsschutz

Wir prüfen, ob eine Kündigung formell und inhaltlich wirksam ist, und erheben fristgerecht Kündigungsschutzklage. Ziel ist eine tragfähige Lösung, ob Weiterbeschäftigung oder Abfindung.

Aufhebungsverträge

Vor der Unterschrift klären wir die Folgen für Abfindung, Resturlaub und Arbeitslosengeld. So vermeiden Sie eine Sperrzeit aus Unkenntnis.

Zeugnis und Abmahnung

Ein schlechtes Zeugnis oder eine unberechtigte Abmahnung kann Ihre Laufbahn belasten. Wir wirken auf Korrekturen hin und fordern die Entfernung unberechtigter Abmahnungen aus der Personalakte.

Wie wir vorgehen

Vom ersten Gespräch bis zur Lösung, in klaren Schritten.

  1. Schritt 1

    Lage prüfen

    Kündigung, Vertrag oder Abmahnung, wir sehen uns Ihre Unterlagen an.

  2. Schritt 2

    Fristen sichern

    Für die Kündigungsschutzklage zählen drei Wochen, die halten wir ein.

  3. Schritt 3

    Verhandeln oder klagen

    Außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht, je nachdem, was Ihnen mehr bringt.

Häufige Fragen

Ich habe eine Kündigung bekommen, was zuerst?

Nichts unterschreiben und die Frist im Blick behalten: für die Kündigungsschutzklage bleiben in der Regel drei Wochen. Lassen Sie die Kündigung prüfen.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen automatischen Anspruch gibt es selten. Häufig ist die Abfindung Verhandlungssache. Wir schätzen Ihre Lage realistisch ein.

Was bedeutet ein Aufhebungsvertrag für mein Arbeitslosengeld?

Er kann eine Sperrzeit auslösen. Deshalb sollten Sie ihn vor der Unterschrift prüfen lassen.

Antworten als Vorschau, vom Kunden zu bestätigen.

Drückt der Schuh im Arbeitsrecht? Erzählen Sie uns, was los ist.

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